Unsere all­gemeinen Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von der Sky Treuhand AG, sofern nicht zwingendes Recht vorgeschrieben ist oder von den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

1.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil aller Offerten und Auftragsbestätigungen der Sky Treuhand AG. Mit seinem Auftrag an die Sky Treuhand AG bestätigt der Kunde, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einzelnen gelesen, verstanden und vollumfänglich akzeptiert zu haben.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

2.1 Für den Umfang der vom Beauftragten zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag massgebend.
2.2 Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt.
2.3 Der Beauftragte wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen als richtig zugrunde legen, soweit er nicht offensichtlich Unrichtigkeiten feststellt.
2.4 Wenn der Auftrag es erfordert, kann die Sky Treuhand AG Dritte beauftragen, wobei die Kosten vom Auftraggeber getragen werden.

3. Honorar und Auslagen

3.1 Das Honorar wird individuell gemäss Auftragsart vereinbart. Ist nicht anderes schriftlich vereinbart, so beläuft sich das Honorar je nach Komplexität der Aufgabe zwischen SFr. 100.00 und SFr. 240.00 pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer.
3.2 Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfangs der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Auftraggeber angegebenen Daten erstellt. Daher sind sie für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als solche vereinbart worden sind. Kostenvoranschläge und sonstige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und den Administrationsspesen von 3 Prozent.
3.3 Die Sky Treuhand AG kann angemessene Vorschüsse auf Honorar und Auslagen verlangen, sowie Akonto-Rechnungen für bereits geleistete Arbeiten und Auslagen stellen.
3.4 Für die Geltendmachung ausstehender Forderungen aus dem Auftragsverhältnis ist die Sky Treuhand AG von der Verschwiegenheitspflicht befreit.
3.5 Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb von 20 Tagen auf das Konto der Sky Treuhand AG zu zahlen.

4 Beendigung des Auftragsverhältnisses

4.1 Der Auftrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf.
4.2 Der Auftrag kann von beiden Seiten jederzeit aufgelöst werden. Falls der Auftrag schriftlich erteilt wurde, hat der Widerruf ebenfalls schriftlich zu erfolgen.
4.3 Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, so erlischt der Auftrag im Falle des Todes, der Verschollenen-Erklärung oder ihrer Handlungsunfähigkeit nicht.

5 Beanstandungen und Haftung

5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, allfällige Beanstandungen aus dem Auftrag umgehend zu melden. Der Sky Treuhand AG wird Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben.
5.2 Die Sky Treuhand AG haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Diese Umstände sind vom Auftraggeber nachzuweisen, da er daraus Forderungen ableiten möchte. Bei einem Haftung-/ Schadensfall ist die Sky Treuhand AG auf die Höhe des bezahlten Jahreshonorars begrenzt.
5.3 Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für beauftragte Dritte im Rahmen des Auftrags.
5.4 Die Sky Treuhand AG korrespondiert via E-Mail über öffentliche, nicht speziell geschützte Datenübertragungsnetze. Sie lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die dem Auftraggeber infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen in die Einrichtungen der Netzbetreiber entstehen.

6 Verschwiegenheitspflicht

6.1 Die Sky Treuhand AG verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen, von denen sie im Rahmen des Auftrags erfahren, Stillschweigen zu wahren. Als vertraulich gelten alle Daten und Tatsachen, welche nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich zugänglich sind. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte zwecks Erfüllung des Auftrags, sofern diese einer gleichwertigen Verschwiegenheitspflicht unterstehen. Die vorstehende Verpflichtung hindert die Sky Treuhand AG nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Auftraggeber unter Wahrung der Verschwiegenheit.
6.2 Die Sky Treuhand AG trägt Sorge dazu, dass die gespeicherten Kundendaten nur den eigenen Mitarbeitern sowie zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten zur Verfügung stehen. Sie stellt sicher, die Anforderungen des Datenschutzes durch geeignete organisatorische und technische Massnahmen stets zu erfüllen. Die Sky Treuhand AG kann Informationen und Kundendaten EDV-technisch verarbeiten respektive durch Dritte verarbeiten lassen. Dadurch werden die Informationen auch für Personen zugänglich, die im Rahmen des Verarbeitungsprozesses Systembetreuungs- und Kontrollfunktionen wahrnehmen. Die entsprechenden Personen unterstehen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht.

7 Schutz- und Nutzungsrechte

7.1 Sämtliche, im Rahmen des Auftrags von der Sky Treuhand AG abgegebenen Stellungnahmen, Berichte, Gutachten und sonstige Arbeitserzeugnisse werden vom Auftraggeber nur für den eigenen Zweck verwendet. Die Weitergabe derartiger Unterlagen sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Auftraggeber ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Sky Treuhand AG zulässig.
7.2 Der Auftraggeber unterlässt es, die ihm von der Sky Treuhand AG überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, abzuändern. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.
7.3 Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von der Sky Treuhand AG im Rahmen des Auftrages erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen

8 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

8.1 Die Sky Treuhand AG hat die Unterlagen für die Dauer von 10 Jahren, laufend ab neuem Kalenderjahr, aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch, wenn der Auftraggeber schon vor Ablauf dieses Zeitraumes schriftlich aufgefordert wurde, die Unterlagen in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht binnen 6 Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nachgekommen ist.

9 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

 

9.1 Für den Auftrag ist schweizerisches Recht anwendbar.
9.2 Gerichtsstand ist der Ort des Beauftragten. Die Sky Treuhand AG hat jedoch das Recht, den Auftraggeber beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes/Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

10 Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

10.1 Die Sky Treuhand AG behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Diese Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftraggeber in schriftlicher Form mitgeteilt und gelten als genehmigt ohne Widerspruch innert Monatsfrist.

11 Gültigkeitsvorbehalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen

11.1 Sollte eine der vorliegenden Bedingungen ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter bestehen.