Erben­vertretung und Erbschafts­verwaltung

Es gibt viele Situationen, in denen es für die Erbengemeinschaft
sinnvoll sein kann, einen Erbenvertreter einzusetzen. Speziell wenn sich
die Erbengemeinschaft über die Verwendung des Nachlassvermögens uneinig ist. Oder falls kein Vertreter der Erbengemeinschaft die teilweise recht komplexen Geschäfte abwickeln möchte.

In diesem Fall kann Sie die Sky Treuhand AG als erfahrener und neutraler Partner als Erbenvertreter unterstützen, bis die Erbteilung abgeschlossen ist.

Gerne senden wir Ihnen unsere Referenzen auf diesem Gebiet.

Da jede Entscheidung über die Verteilung des Nachlassvermögens oder über den Zeitpunkt der Erbteilung Einstimmigkeit erfordert, kann sich die Erbteilung je nach Situation über Jahre erstrecken.

Die Erfahrung zeigt, dass sich dann die Erben oft nur unzureichend für die Bewirtschaftung und den Erhalt des Nachlasses einsetzen.

Werden Liegenschaften in dieser Zeit vernachlässigt oder wird das Kapital in dieser Zeit unrentabel eingesetzt, können die Erben viel Geld verlieren.

Die Sky Treuhand AG als kompetenter und neutraler Partner kann auch in komplexen Verhältnissen für alle Parteien akzeptable Lösungsvorschläge erarbeiten, sodass sich die Erbengemeinschaft innert nützlicher Frist einig wird.

Bis zu einer Einigung können wir als Erbenvertreter sicherstellen, dass der Nachlass professionell und nachhaltig verwaltet wird, sodass die Vermögenswerte erhalten bleiben. Die praktische Umsetzung erfolgt, indem beispielsweise die Anlagestrategie von Depotwerten den Anforderungen der Erben angepasst wird oder die Liegenschaften je nach Bedürfnis vermietet, verkauft oder renoviert werden.

Selbstverständlich steht es der Erbengemeinschaft frei, nur Teilbereiche wie zum Beispiel die Vermietung von Liegenschaften oder die Umsetzung der Erbteilung an die Sky Treuhand AG abzugeben.