Willens­voll­streckung

Vorbedingung für die Willensvollstreckung ist, dass die verstorbene Person ein Testament erstellt und darin einen Willensvollstrecker eingesetzt hat.

Das Mandat des Willensvollstreckers stellt eine sehr
verantwortungsbewusste Aufgabe dar und die Sky Treuhand AG kann ein
solches Mandat als erfahrener und kompetenter Partner wahrnehmen.

In einem solchen Falle agieren wir neutral und setzen den Willen der
verstorbenen Person pflichtbewusst, kompetent und innerhalb des
gegebenen rechtlichen Rahmens genau um. Wir werden die Erbengemeinschaft
über Recht und Pflichten informieren, falls notwendig Streit schlichten und für alle Parteien akzeptable Lösungsvorschläge erarbeiten und somit den Frieden innerhalb der Familie sichern.

Ist die Sky Treuhand AG testamentarisch als Willensvollstrecker eingesetzt, werden wir kurz nach dem Todesfall lediglich basierend auf dem Willensvollstrecker-Zeugnis und ohne vorgängige Einholung von Vollmachten und Erbscheinen aktiv. Das ist möglich, da wir durch eine intensive Zusammenarbeit immer bestens über die Wünsche des Testators informiert sind, wie die vergangenen Mandate gezeigt haben. So können wir garantieren, das Erbe kompetent, kostenoptimal und neutral zu verwalten, bis die Erbteilung abgeschlossen ist.

Unsere Aufgaben bei einem Willensvollstrecker-Mandat sind in der Regel wie folgt:

  • Korrespondenz bzw. Kontakt mit den Erben, den Behörden, Banken, Versicherungen, Gerichten etc.
  • Erledigen der offenen Zahlungen und Rückerstattungen
  • Organisation Auflösung des Haushalts
  • Tresorentnahmeprotokoll und Steuerinventar erstellen
  • Erstellen der Steuererklärung per Todestag
  • Übergabe von Sach- und Barvermächtnissen
  • Umsetzen der testamentarischen Bestimmungen
  • Erarbeitung Teilungsvorschlag und Koordination der Erbteilung