Unser Angebot an Erben­gemein­schaften

Ist eine Person verstorben, so fallen für die Hinterbliebenen mehrere Dutzend verschiedene Aufgaben an. Vielfach ist es auch angezeigt und vorteilhaft, eine neutrale und erfahrene Vertretung mit den notwendigen Aufgaben zu betrauen.

Die Sky Treuhand AG kann alle erforderlichen und notwendigen Aufgaben übernehmen, sodass die Hinterbliebenen nur einen minimalen administrativen Aufwand haben.

Hat die verstorbene Person die Sky Treuhand als Willensvollstrecker im Testament ernannt, werden wir deren Wünsche pflichtbewusst und exakt umsetzen und sicherstellen, dass der Wert des Nachlasses bis zum Abschluss des Erbschaftgangs nicht geschmälert wird. Weitere Details zu einem Willensvollstreckungsmandat finden Sie hier: Zur Willensvollstreckung

Ist im Testament kein Willensvollstrecker benannt worden, kann die Sky Treuhand AG als neutraler Verwalter gerne die Erbenvertretung übernehmen. Was Sie von uns in dieser Rolle erwarten könne, erfahren Sie hier: Zur Erbenvertretung